ALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN
Die Buchung von Reiseleistungen der SIG&MG Reisen GmbH erfolgt auf Grundlage der folgenden Reise- und Geschäftsbedingungen.
- Reisevertrag
1.1 Der Inhalt des Reisevertrages bestimmt sich nach den Reiseprospekten der SIG&MG Reisen GmbH. Der Reisende übermittelt der SIG&MG Reisen GmbH im Regelfall schriftlich, per Fax oder online das Anmeldeformular und bietet den Abschluss eines Reisevertrages an, der auf Grundlage der Leistungsbeschreibung im Angebot basiert.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Reisebestätigung der SIG&MG Reisen GmbH zustande. Mit Zugang dieser Annahmeerklärung inkl. Angaben zu Preis und Leistungen, ist der Reisevertrag rechtsverbindlich abgeschlossen. Der Zugang der schriftlichen Reisebestätigung kann auch per E-Mail, in PDF Form oder sonst in einer elektronischen Form erfolgen.
1.3 Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen von mitangemeldeten Reisenden aus dem Reisevertrag.
1.4 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von SIG&MG Reisen GmbH nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
- Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Der Reisende ist verpflichtet, den für die gebuchten Reiseleistungen vereinbarten Preis zu zahlen. Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Reisepreises pro Reisenden zu leisten. Die Restzahlung wird 5 Tage nach Zugang der Reisebestätigung durch die SIG&MG Reisen GmbH fällig. Nach Zahlungseingang erhält der Reisende die Reiseunterlagen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Reisepreis sofort fällig. Bei Buchungen ab 7 Tage vor Abflug ist eine Bareinzahlung oder ein von der Bank bestätigter Zahlungsnachweis erforderlich.
2.3 Geht die Restzahlung nicht innerhalb von 5 Tagen nach Zugang der Reisebestätigung ein und wird nach Aufforderung und angemessener Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist SIG&MG Reisen GmbH berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall wird die SIG&MG Reisen GmbH die gemäß Ziff. 5 berechneten Kosten als Schadensersatz geltend machen.
2.4 Die Preise schließen die jeweils geltende Mehrwertsteuer mit ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöhen sich die Beförderungskosten nach Vertragsschluss, so kann der vereinbarte Preis in dem Verhältnis geändert werden, wie sich die Erhöhung pro Person auf den vereinbarten Reisepreis auswirkt. Über die Änderung des Reisepreises wird die SIG&MG Reisen GmbH den Reisenden unverzüglich in Kenntnis setzen. Eine Preisänderung ist jedoch nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt möglich. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 10 % des Reisepreises ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise aus dem Programm der SIG&MG Reisen GmbH zu verlangen, wenn sie in der Lage ist, eine solche anzubieten. Der Reisende hat die vorgenannten Rechte unverzüglich nach Erklärung der SIG&MG Reisen GmbH über die Preiserhöhung ihr gegenüber geltend zu machen.
2.5 Für Preisermässigungen, die an das Lebensalter gebunden sind, ist das Alter bei Reiseantritt und nicht das Alter zum Buchungszeitpunkt maßgebend und daher vom Reiseanmelder bei Buchung anzugeben. Bei falscher Altersangabe wird eine Nachbelastung in Höhe der Differenz zum altersbedingt zutreffenden Reisepreis entsprechend der Ausschreibung vorgenommen.
- Leistungen und Leistungsänderungen
3.1 Der Umfang sowie die Art der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der SIG&MG Reisen GmbH sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenvereinbarungen, die diese Feststellung der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der Schriftform.
3.2 Die SIG&MG Reisen GmbH ist berechtigt, Leistungsänderungen vorzunehmen, wenn sich diese auf Grund von Umständen außerhalb der Einflusssphäre von der SIG&MG Reisen GmbH nach Vertragsschluss ergeben. Hierzu gehört unter anderem der Austausch der angegebenen Unterbringung oder der angegebenen Beförderung bei weitgehend identischem Standard. Die SIG&MG Reisen GmbH ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
- Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
4.1 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Sämtliche für die Visabeschaffung erforderlichen Dokumente müssen mindestens 30 Tage vor Reisebeginn bei der SIG&MG Reisen GmbH eingereicht werden.
4.2 Die SIG&MG Reisen GmbH wird die Reisenden über alle bekannten Gesundheitsvorschriften und empfehlenswerten Prophylaxen für das jeweilige Zielgebiet ausserhalb von Europa(inkl. Türkei) unterrichten. Es wird darüber hinaus die Kontaktaufnahme mit einem Arzt bzw. mit einem Tropeninstitut empfohlen.
- Rücktritt und Kündigung
5.1 Der Reisende ist berechtigt, jederzeit von der Reise zurückzutreten. Der Rücktritt erfolgt unter Beifügung der Reiseunterlagen möglichst schriftlich. Massgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der SIG&MG Reisen GmbH.
5.2 Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann die SIG&MG Reisen GmbH Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich gemäss PauRG, dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.
5.3 Die SIG&MG Reisen GmbH kann ihren Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung auch in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren:
– ab 3 Wochen nach Reiseanmeldung 2%
– ab 3 Monate vor Reisebeginn 13%
– ab 6 Wochen vor Reisebeginn (insbes. nach Visabeschaffung) 70%
– ab 2 Wochen vor Reisebeginn 80%
– ab 1 Woche vor Reisebeginn 90%
5.4 Kosten, wie z.B. Visa-, Telefon- oder Bearbeitungskosten, können im Falle einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden. Die Erstattung einzelner Reiseleistungen, die etwa aufgrund vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommen werden, ist ausgeschlossen.
5.5 Die SIG&MG Reisen GmbH kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten, insbesondere wenn eine in der Reiseausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder der SIG&MG Reisen GmbH die Durchführung der Reise nicht zumutbar ist. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reisenden unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise nicht durchgeführt wird.
5.6 In den Fällen der Ziff. 5.5 erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück, wenn er nicht von seinem Recht Gebrauch macht, eine mindestens gleichwertige andere Reise aus dem Angebot der SIG&MG Reisen GmbH zu buchen. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber SIG&MG Reisen GmbH geltend zu machen.
5.7 SIG&MG Reisen GmbH kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende die Durchführung unbeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Mass vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die SIG&MG Reisen GmbH, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Schadensersatzansprüche der SIG&MG Reisen GmbH bleiben unberührt.
- Haftung, Haftungsbeschränkung und Anzeigepflicht
6.1 Die SIG&MG Reisen GmbH haftet nicht bei Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Leistungsbeschreibung oder in den Rechnungsunterlagen als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Hinsichtlich solcher Fremdleistungen haftet die SIG&MG Reisen GmbH lediglich für eine ordnungsgemässe Vermittlung.
6.2 Die SIG&MG Reisen GmbH übernimmt keine Haftung für Verluste, Diebstähle, Verspätungen oder Unregelmässigkeiten der Flug- und Fahrzeiten. Darüber hinaus haftet die SIG&MG Reisen GmbH nicht bei der Beeinträchtigung der Reise durch höhere Gewalt, wie z.B. Streiks, Krieg, inneren Unruhen, Natur- und sonstige Katastrophen, Epidemien, Umweltbelastungen, Verfügungen der Behörden usw.
6.3 Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens.
6.4 Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von der SIG&MG Reisen GmbH herbeigeführt worden ist beziehungsweise die SIG&MG Reisen GmbH allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den zweifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.
6.5 Die SIG&MG Reisen GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der Reise um eine religiös gebotene Pilgerreise handelt, der Reisende also keinen Erholungsurlaub gebucht hat und ihm klar ist, dass er innerhalb des Zumutbaren den Komfort eines gewöhnlichen Urlaubs nicht erwarten kann.
6.6 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter SIG&MG Reisen GmbH schriftlich geltend zu machen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.
6.7 Ansprüche des Reisenden nach Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der SIG&MG Reisen GmbH oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in 2 Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der SIG&MG Reisen GmbH oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen. Alle übrigen Ansprüche verjähren nach 1 Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
6.8 Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen gegen den Reiseveranstalter an Dritte, die nicht Reisende sind.
- Mitwirkungspflichten
7.1 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder geringzuhalten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
7.2 Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass bei Charterflügen häufig sehr kurzfristige Änderungen, auch Vorverlegungen der Abflugzeiten für den Rückflug auftreten. Es ist deshalb zur Vermeidung von Schäden unerlässlich, dass der Reisende seinen Flug 48 Stunden vor Reisebeginn bei der SIG&MG Reisen GmbH rückbestätigen lässt und sich dabei bezüglich des genauen Rückflugtermins vergewissert. Eine schuldhafte Unterlassung dieser Mitwirkung stellt eine Obliegenheitsverletzung des Reisenden dar und kann zur Anspruchsminderung oder zum Anspruchsausschluss führen.
- Reiseversicherungen
In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Die SIG&MG Reisen GmbH empfiehlt den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung. Soweit die SIG&MG Reisen GmbH Reiseversicherungen anbietet, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag sind vom Reisenden zu beachten. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung fällig. Von Versicherungsverträgen kann auch nicht zurückgetreten werden.
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