Hadsch (die Wallfahrt nach Mekka) ist eine der religiösen Grundpflichten eines jeden Moslem. Nach koranischem Gebot (Koran 3/97) ist jeder volljährige Moslem verpflichtet, wenigstens einmal in seinem Leben die Wallfahrt nach Mekka zu verrichten, sofern er dazu imstande ist und die Möglichkeit hierzu hat. Mit der Wallfahrt nach Mekka wird der Moslem auf die Ursprünge des Islam verwiesen und dorthin geführt, wo die koranische Offenbarung herabgesandt worden ist. Im Jahre 632 n. Chr. pilgerte der Prophet Mohammad (s.a.s.) nach Mekka. Die Riten, die er bei dieser Wallfahrt vollzogen hat, gelten als verbindlich für die Pilger aller Zeiten.
Ziel der Wallfahrt ist in erster Linie die Kaaba, die von Abraham und seinem Sohn Ismael als Haus Gottes und der Menschen erbaut wurde (Koran 2/124 – 129). Die Wallfahrt ist nur gültig, wenn die Pilger sich den Bedingungen eines besonderen Weihezustandes (Ihram) unterwerfen und die obligatorischen Wallfahrtsrituale, die im folgenden tabellarisch aufgeführt werden, an den festgelegten Tagen des Monats Zu I-Hidscha vollziehen.
1. Ihram (Weihezustand)
Vor dem Betreten mekkanischen Bodens muß der Pilger an bestimmten, Miqat genannten Treffpunkten seine Absicht bestätigen, die vorgeschriebene Wallfahrt zu vollziehen. Diese Absicht wird ebenfalls vor jeder Handlung während des Hadsch bekundet. Dann versetzt er sich auch äußerlich in den Weihezustand, indem er Waschungen und weitere Reinigungsriten vollzieht, seine Kleider ablegt, zwei ungenähte weiße Tücher anlegt (eins um die Hüften und eins um die Schultern geschlungen) und zwei Gebetseinheiten verrichtet. Bis zum Ende der eigentlichen Wallfahrt hat der Pilger alle Handlungen zu vermeiden, die seinen Weihezustand aufheben.
2. Tawaf (Rundlauf um die Kaaba)
In der Heiligen Moschee in Mekka beginnt der Pilger mit dem siebenmaligen Umlauf um die Kaaba. Die Kaaba befindet sich
während des Rundlaufs zu seiner Linken. Der Umlauf beginnt an dem in einer Ecke eingemauerten Schwarzen Stein und endet auch dort.
3. Tawafgebet
Nach dem Umlauf um die Kaaba verrichtet der Pilger zwei Gebetseinheiten an der Stätte Abrahams.
4. Sa’y (Streben)
Nach dem Tawafgebet begibt sich der Pilger nach Masaa. Masaa ist die Entfernung zwischen den beiden Hügeln Safa und Marwah. Der Pilger läuft eiligen Schrittes zwischen diesen Hügeln dreimal hin und zurück und noch einmal hin (Koran 2/158).
5. Taqsir (Kürzung)
Nach der Verrichtung des Sa»y werden entweder die Fingernägel geschnitten oder das Haar ein wenig gekürzt. Es wird empfohlen, beides zu tun. Danach ist der Weihezustand teilweise aufgehoben.
6. Arafat
Am 8. Zu I-Hidscha versetzen sich die Pilger wieder in den Weihezustand und ziehen in Gruppen zu dem etwa fünfundzwanzig Kilometer von Mekka entfernten Berge Arafat. Am 9. Zu I-Hidscha müssen sie sich vom Mittag bis zum Sonnenuntergang in Arafat aufhalten.
7. Maschar
Nach Sonnenuntergang verlassen die Pilger Arafat wieder und ziehen nach Maschar (Muzdalifa), wo sie bis zum Sonnenaufgang des 10. Zu I-Hidscha verweilen. Den kurzen Aufenhalt in Maschar nutzen die Pilger u. a. dazu, 49 bzw. 70 Steinchen zu sammeln.
8. Mina
Nach dem kurzen Aufenthalt in Maschar setzen die Pilger ihre Wanderung fort, so daß sie nach Sonnenaufgang die Grenze zu Mina überschreiten. Dort steinigen sie symbolisch den Satan, indem sie 7 Steinchen auf eine Dschamarah al-Aqba genannte Säule werfen. Darauf werden Opfertiere geschlachtet. Das in der islamischen Welt gefeierte Opferfest ( Id al-Adha) erinnert an das Opfer Abrahams (Koran 37/107; 2/1241 und wird am 10. des Monats Zu I-Hidscha begangen.
Im Anschluß daran wird das Haar geschoren bzw. gestutzt und der Weihezustand ist teilweise aufgehoben.
9. Tawaf
Nun begeben sich die Pilger erneut nach Mekka, vollziehen einen weiteren siebenmaligen Rundlauf um die Kaaba und verrichten zwei Einheiten des Tawafgebets.
10. Sa’y und Abschluß-Tawaf
Der Lauf zwischen Safa und Marwah wird wiederholt. Danach wird ein Abschlußtawaf um die Kaaba verrichtet, an den zwei Gebetseinheiten anschließen. Am 11. und 12. Tag haben sie jeweils 7 Steinchen auf die oben genannte und zwei weitere Säulen zu werfen. Damit ist die vorgeschriebene Pflichtwallfahrt beendet.
Wer freiwillig auch am 13. Tag noch in Mina verweilt, muß den Steinigungsritus noch einmal wiederholen.
Die Pilger bleiben üblicherweise noch ein paar Tage in Mekka und nutzen diese Gelegenheit zu weiterer Andacht und zu Diskussionen über die Angelegenheiten der Moslems der Welt.